Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung gemäß FEM 4.004 ersetzt die frühere UVV-Prüfung und dient als Ergänzung zur Betriebs- und Wartungsanleitung von Flurförderfahrzeugen.
Geprüft werden unter anderem Fahrwerk und Antrieb, Hubwerk sowie der Fahrerschutz – für maximale Sicherheit und Einsatzbereitschaft.
Wir bieten Prüfungen für folgende Geräte an:

Stapler (FEM 4.004)

Hubarbeitsbühnen (UVV)

Erdbaumaschinen (UVV)

PSA gegen Absturz (UVV)

Flurförderfahrzeuge (UVV)

Anschlagmittel (UVV)

Kräne (UVV)